AGB:

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten zw. dem Mieter u. Vermieter als vereinbart:

1.  Die Zweckentfremdung des Mietmaterials ist nicht gestattet.

2.  Eine Weitervermietung an jegliche 3. Personen und Firmen ist nicht gestattet. Der Mieter bestätigt,

     die Mietgegenstände auf eigenen Namen und Rechnung zu mieten.

3.  Bei Verlust, Beschädigung oder Verunreinigung können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

4.  Sämtliches Material ist nach Gebrauch von Betonresten und anderen Verschmutzungen usw. zu beseitigen.

Andernfalls können Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden (leichte Verschmutzung 5€ per Teil

und 10€ bei starke Verschmutzung.)

5.  Der Kunde ist verpflichtet die Mietsache ordnungsgemäß zu nutzen.

     Wir weisen hiermit auf die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften hin.

6.  Bei Langzeitmieten müssen durch Fachwerkstätten Wartungsarbeiten durchgeführt werden,

     die Kosten hierfür trägt der Mieter. Anderenfalls kann keine Gewährleistung übernommen werden.

     Schäden trägt der Mieter.

7.  Die Rückgabe des Materials kann nur in Verbindung mit einer Vertretungsberechtigten

     Person der Firma Cashrenner.eu erfolgen, ansonsten kann die Rückgabe nicht akzeptiert werden.

8.  Kunden ohne Kundenkonto müssen einem amtlichen Lichtbildausweis mit gültiger Adresse vorlegen.

     Es kann je nach Menge des Materials eine Kaution in Höhe von 500€ in Bar verlangt werden.

9.  Je nach Menge des Materials kann zuzüglich zur Kaution eine Abschlagszahlung fällig werden.

10.Mängel müssen schriftliche niedergelegt sein, sonst gilt die Mietsache als einwandfrei erhalten.

11.Der Mieter erklärt sich einverstanden, die Mietgeräte jederzeit gegen Diebstahl zu schützen.

12.Der Mieter haftet in jedem Fall für Verlust, Fremdnutzung und Beschädigung auch durch fremde Dritte.

13.Der Kunde ist von der Übergabe auf unserem Betriebsgelände bis zur Rückgabe bei uns verantwortlich.

14.Der Vermieter übernimmt keine Schadenersatzansprüche vom Mieter oder Dritter.

15.Der Mieter verpflichtet sich jeder Zeit Auskunft über den Standort des Materials zu geben.

16.Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt im Bezug auf Schäden, Mängel und Funktion,

     die innerhalb 1 Tag nach Rückgabe festgestellt wurde. Evtl. Schäden übernimmt der Mieter.

17.Alle Mietpreise verstehen sich o. MwSt. und nur bei Abholung auf unserem Betriebsgelände,

     und ohne Kosten die durch Verladung oder und Abholung entstehen.

18.Mit der Unterschrift bestätigt der Mieter, dass er die Mietgegenstände aus vorseitiger Liste in

     einwandfreiem Zustand erhalten hat, Mängel müssen schriftliche niedergelegt sein.

19.Bei Messgeräten ist vor jedem Einsatz eine Kontrolle durchzuführen, um die Genauigkeit des

     Geräts zu überprüfen, Eine Haftung für Ungenauigkeiten, oder anderer Messfehler ist ausgeschlossen.

20.Die Nutzung aller Geräte/Maschinen und Mietgegenstände liegt im Ermessen des Mieters bzw.

    Anwenders, den Einsatzzweck können wir somit nicht beurteilen.

    Die von uns gegebenen Information sind keinesfalls bindend dem Mieter gegenüber.

21.Außerdem bestätigt der Mieter mit seiner Unterschrift das es sich bei allen Gegenständen

     ausschließlich um Mietgegenstände handelt und somit Eigentum der

     Firma Cashrenner.eu ist.

22.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bedienung der Maschinen ausschließlich durch

     Fachpersonal erfolgen muss. Dies gilt auch für Geräte jeglicher Art und Gerüste sowie

     für Schalung und Zubehör.

23.Bei Gerüstbauarbeiten gelten gesonderte Regelungen ergänzend zu unseren AGB´ s,

     die der Mieter, Ersteller und der Benutzer zu beachten hat. Hierzu werden dem Mieter folgende

     Unterlagen leihweise ausgehändigt oder bei unsere Webseite ( www.verleich.cashrenner.eu) entnommen:

     Information der Berufsgenossenschaft (BG-I 663)

     Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten.

     Weiter die BG- Vorschrift zur Unfallverhütung (UVV) BGV- A1, Grundsätze und Prävention.

     Außerdem eine schematische Aufbauanleitung allg. für Rahmengerüste,

     sowie die Produktmappe des Herstellers mit den wesentlichen Schritten des Aufbaus.

     Ferner erhält der Kunde eine Gerüstfreigabekarte der BG, die ausgefüllt und gut lesbar am

     Gerüst angebracht sein muss.

     Der BG-I 663, BG UVV, und der Aufbauanleitung ist unbedingt Folge zu leisten.

     Mit der Unterschrift bestätigt der Mieter die aufgeführten Unterlagen erhalten zu haben.

     Preis und Produkt Änderungen sind dem Vermieter vorbehalten.